Übereinstimmender Vertragswille
Entscheidend ist, dass sich die Parteien über die wesentlichen Punkte des Mietverhältnisses geeinigt haben. Bei schriftlichen Verträgen schafft die gegenseitige Unterzeichnung eine klare Beweislage.
Formpflichten separat prüfen
Auch wenn der Mietvertrag selbst grundsätzlich formfrei ist, können für einzelne Erklärungen im Mietverhältnis zwingende Formulare oder Schriftformen gelten, etwa bei bestimmten Mietzinsmitteilungen oder Kündigungen.
Version und Beilagen kontrollieren
Vertragsversion, allgemeine Bestimmungen, Hausordnung, Objektbezeichnung, Mietbeginn, Mietzins, Nebenkosten und besondere Vereinbarungen sollten vor Versand und Ablage als vollständiges Paket geprüft werden.
Praxis-Plus
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