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← MietvertragBasiswissen · 7 Minuten

Vertragsabschluss & Inkraftsetzung

Ein Mietvertrag kann grundsätzlich schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Für eine professionelle Verwaltung ist die schriftliche Fassung trotzdem der sichere Standard.

Porträt von Nico
NicoInhalt, Sicherheit & Spezialfälle

Übereinstimmender Vertragswille

Entscheidend ist, dass sich die Parteien über die wesentlichen Punkte des Mietverhältnisses geeinigt haben. Bei schriftlichen Verträgen schafft die gegenseitige Unterzeichnung eine klare Beweislage.

Formpflichten separat prüfen

Auch wenn der Mietvertrag selbst grundsätzlich formfrei ist, können für einzelne Erklärungen im Mietverhältnis zwingende Formulare oder Schriftformen gelten, etwa bei bestimmten Mietzinsmitteilungen oder Kündigungen.

Version und Beilagen kontrollieren

Vertragsversion, allgemeine Bestimmungen, Hausordnung, Objektbezeichnung, Mietbeginn, Mietzins, Nebenkosten und besondere Vereinbarungen sollten vor Versand und Ablage als vollständiges Paket geprüft werden.
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