Bis Ende 2028 heutiges System
Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt bis zum Systemwechsel grundsätzlich im bisherigen Regime.
Ab 2029 Systemwechsel
Mit der Reform entfällt der Eigenmietwert für selbstgenutztes Erst- und Zweitwohneigentum; gleichzeitig werden Abzugsmöglichkeiten eingeschränkt.
Planung trennen
Bei längerfristigen Berechnungen die heutige Rechtslage und die künftige Regelung ab 2029 separat modellieren.
Praxis-Plus
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