Urheber und Schutzrechte
Der Urheber ist in jedem Fall und immer eine natürliche Person und erlangt das Urheberrecht mit der Erstellung seines Werkes und ohne Anmeldung oder Registrierung. Der Urheber muss weder urteilsfähig noch mündig sein. Schutzrechte des Urhebers Das Urheberrecht ermöglicht dem Urheber folgende Schutzrechte: Schutzrechte Beschreibung Recht auf Werkintegrität Nur der Urheber darf sein Werk ändern oder Änderungen anordnen.

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Stand 2026: Urheberrecht entsteht grundsätzlich automatisch. In der Schweiz sind seit 1. April 2020 auch von Menschen geschaffene Fotografien ohne individuellen Charakter geschützt; Nutzungen fremder Fotos brauchen daher grundsätzlich eine passende Erlaubnis, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
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