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← Kommunikationsrecht SchweizVertiefung · 12 Minuten

Schranken des Urheberrechts

Folgende Nutzungsarten von Werken sind trotz Urheberrecht erlaubt: Nutzungsarten Beschreibung Eigengebrauch Zum Eigengebrauch und im privaten, persönlichen Kreis dürfen veröffentlichte Werke, exklusive Computerprogramme, vergütungsfrei für jegliche Verwendung genutzt werden. Ebenfalls ist jede Verwendung in öffentlichen und privaten Unterrichtsanstalten gestattet. Es dürfen jedoch keine vollständigen Kopien erstellt oder Werke vervielfältigt werden. Werke auf Werke auf öffentlichem Grund (Brunnen, Denkmale etc.) dürfen frei abgebildet öffentlichem Grund werden.

Porträt von Céline
CélineWerberecht, Datenschutz & Compliance

Hier beginnt die Vertiefung.

Stand 2026: Gesetzliche Schranken wie Privatgebrauch oder Zitatrecht sind eng an Voraussetzungen gebunden. Für kommerzielle Kommunikation ist deshalb nicht von einer pauschalen «freien Nutzung» auszugehen; Zweck, Umfang und konkrete Nutzung müssen geprüft werden.

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