← Kommunikationsrecht SchweizVertiefung · 12 Minuten
Sachlich unrichtige Werbung
Unrichtige Werbeaussagen sind objektiv unwahre Angaben. Wer über sich, seine Firma, seine Geschäftsbezeichnung, seine Waren, Werke oder Leistungen, deren Preise, die vorrätige Menge, die Art

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Stand 2026: Objektiv überprüfbare Werbeaussagen sollten vor Veröffentlichung mit aktuellen Belegen abgesichert werden. Unrichtige oder irreführende Angaben können nach dem Lauterkeitsrecht unzulässig sein; massgebend ist auch die Gesamtwirkung der Werbung.
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