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Preisbekanntgabe & Preiswerbung
Die Preisbekanntgabeverordnung verlangt bei Konsumentenangeboten klare und vergleichbare Preise. Wer in Werbung Preise oder Preisrahmen nennt, muss die tatsächlich zu bezahlenden Preise korrekt ausweisen und Angebote spezifizieren.

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Stand 2026: Die Preisbekanntgabeverordnung verlangt bei konsumentenbezogener Werbung mit Preisen oder bezifferten Preisrahmen klare, vergleichbare Angaben zum tatsächlich zu bezahlenden Preis und eine genügende Spezifikation des beworbenen Angebots.
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