Alleinstellungs-, Superlativ- und Komparativwerbung
Alleinstellungswerbung (am billigsten, das Beste, unübertrefflich, das grösste Unternehmen) sowie die Komparativwerbung (billiger, bügelt sich leichter) sind nur dann irreführend und damit unlauter, wenn sie sachlich nicht beweisbar sind und dann objektiv nicht den Tatsachen entsprechen. Werbung mit Warentests, Auszeichnungen, Referenzen und Testimonials Die Tests müssen objektiv und sachgerecht, die Testergebnisse wahr sein.

Hier beginnt die Vertiefung.
Stand 2026: Alleinstellungs-, Superlativ- und Vergleichsaussagen brauchen einen sachlich passenden, aktuellen und dokumentierten Vergleichsrahmen. Eine starke Formulierung wird nicht durch Kleingedrucktes geheilt, wenn der Gesamteindruck irreführt.
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